Die Vogelgrippe hält Einzug in immer mehr hessische Landkreise. Auch im Wetteraukreis wurde nun ein gefundener Vogel vom Hessischen Landeslabor positiv auf das Geflügelgrippevirus H5N1 getestet. Der Wetteraukreis ordnet deshalb mit einer Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel und anderen Vögeln empfänglicher Arten an und untersagt Vogelausstellungen, -märkte und -börsen.
Die Aviäre Influenza wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können. Durch Wildvögel, die auf dem Weg in ihre Winterquartiere sind, besteht derzeit eine erhöhte Gefahr der Einschleppung von Geflügelgrippe in regionale Geflügelbestände.
Werden Hausgeflügelhaltungen infiziert, ist die Tötung des Geflügelbestandes erforderlich. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung ordnet der Wetteraukreis deshalb die Aufstallung aller gehaltenen Vögel im Kreisgebiet an. Für Halterinnen und Halter bedeutet das: Geflügel darf ab sofort bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt.
Wichtig ist außerdem die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügel- und Vogelbestände zu schützen. Dazu gehören Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs, die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern beziehungsweise Schuhwechsel am Stalleingang, Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel, und Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen. Außerdem ist zur Tränke nur Wasser zu verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
Die gesamte Allgemeinverfügung ist ab sofort online einsehbar.
Tote Vögel weiterhin melden
Tote Wasser- oder Greifvögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden. Beim Umgang mit toten Tieren ist Vorsicht geboten: Sie sollten nur mit Handschuhen, Mundschutz und Schutzkleidung angefasst werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden.