Betretungsverbot des Feuchtwiesengebietes in Niddatal-Ilbenstadt „Niederwiesen“ ist in der Zeit vom 01.02.2024 bis 31.07 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Rechtsgrundlage:

Betretungsverbot des Feuchtwiesengebietes in Niddatal-Ilbenstadt „Niederwiesen“ ist in der Zeit vom 01.02.2024 bis 31.07

Zeitlich befristete Schutzanordnung zum Schutz von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und

Rohrweihe im Gemarkungsbereich „Niederwiesen“ in der Gemarkung Ilbenstadt vom 15.02.2024 -Amtliche

Bekanntmachungen für den Wetteraukreis (Amtsblatt)-

Ausgenommen sind lediglich Handlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen

Bodennutzung und der Jagd, soweit hierbei die geschützten Vogelarten nicht absichtlich beeinträchtigt

werden.

Weiterhin vom Betretungsverbot ausgenommen sind ebenso zwingend erforderliche Maßnahmen zur

Überwachung, Unterhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen.

Zuwiderhandlungen stellen nach § 69 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG Ordnungswidrigkeiten dar und können

mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Friedberg, 15.02.2024

Gez.:

Jan Weckler

Landrat

Weitere Informationen unter www.wetteraukreis.de