Zeitlich befristete Schutzanordnung zum Schutz von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und
Rohrweihe im Gemarkungsbereich „Niederwiesen“ in der Gemarkung Ilbenstadt vom 15.02.2024 -Amtliche
Bekanntmachungen für den Wetteraukreis (Amtsblatt)-
Ausgenommen sind lediglich Handlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Bodennutzung und der Jagd, soweit hierbei die geschützten Vogelarten nicht absichtlich beeinträchtigt
werden.
Weiterhin vom Betretungsverbot ausgenommen sind ebenso zwingend erforderliche Maßnahmen zur
Überwachung, Unterhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen.
Zuwiderhandlungen stellen nach § 69 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG Ordnungswidrigkeiten dar und können
mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
Friedberg, 15.02.2024
Gez.:
Jan Weckler
Landrat
Weitere Informationen unter www.wetteraukreis.de