Sicher ins neue Jahr: Regeln für Silvesterfeuerwerk in Niddatal | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erfahren Sie, welche Vorschriften beim Abbrennen von Feuerwerk in Niddatal beachtet werden müssen, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Sicher ins neue Jahr: Regeln für Silvesterfeuerwerk in Niddatal

Für das Abbrennen von Feuerwerk ist Folgendes zu beachten:

Feuerwerkskörper (Raketen, Böller und Knaller) der Kategorie F2 dürfen grundsätzlich nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden.

Das Abbrennen dieser pyrotechnischen Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten.

Der Begriff der unmittelbaren Nähe ist abhängig von der Art der verwendeten Feuerwerkskörper. Bei handgeworfenen Knallern reicht ein Sicherheitsabstand von ca. 25 m zum Fachwerkhaus aus, bei Raketen (Hochfeuerwerk) muss dagegen ein Mindestabstand von 200 m eingehalten werden.

Für das Stadtgebiet Niddatal betrifft dies insbesondere die alten Ortskerne in den Stadtteilen, das Seniorenzentrum in Assenheim sowie alle Kirchengebäude.
Verstöße gegen das Verbot können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Zudem können im Schadenfall hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen an den Verursacher die Folge sein.

Davon unabhängig, achten Sie bitte immer darauf, dass die Feuerwerkskörper nur so abgebrannt werden, dass keine Personen zu Schaden kommen können und Gebäude und Fahrzeuge unversehrt bleiben.