Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nachrückerliste der Stadtverordnetenversammlung nach nach Verzicht des Mandats

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Unter nachfolgendem Link finden Sie die amtliche Bekanntmachung mit der Auflistung der nachberufenen Bewerber der Stadtverordnetenversammlung, gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).

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